Es kann schon ein Ärgernis sein: Bereits kurz nach Abschluss des Mietverhältnisses treten erste Schwierigkeiten mit dem Mieter auf, denn die versprochene Kaution wird vom Mieter nicht gezahlt. Lange Zeit wurde die Auffassung vertreten, dass auch die hartnäckige Weigerung des Mieters, die Kaution zu zahlen, keinen Grund darstellen würde, ein Mietverhältnis durch eine Kündigung zu beenden.
Von dieser Ansicht wird nun jedoch immer mehr auch von den Gerichten Abstand genommen. Es zeigt sich, dass auch die Nichtzahlung einer Kaution eine schwerwiegende Vertragsverletzung darstellt, die den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. Dies hat nun zum z.B. das Landgericht Berlin mit Entscheidung vom 17.10.11 (Az.: 67 S 58/11) entschieden. Voraussetzung ist hierbei grundsätzlich, dass der Mieter zuvor abgemahnt wurde. Auch sollte der Vermieter nicht zu lange mit dem Ausspruch der Kündigung warten.
Praxistipp: Auch wenn nach wie vor Unsicherheit besteht, geht die Tendenz derzeit klar in die Richtung, dass die Nichtzahlung der Kaution durch den Mieter einen Kündigungsgrund darstellt. Der Vermieter erhält so die Möglichkeit, ein Mietverhältnis mit den Mietern zu kündigen, dies sogar fristlos!
Daneben besteht selbstverständlich die Möglichkeit, die Kaution gerichtlich geltend zu machen.
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